Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 06.10.2004

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04   

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https://dejure.org/2004,5719
OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04 (https://dejure.org/2004,5719)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2004 - 9 ME 101/04 (https://dejure.org/2004,5719)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2004 - 9 ME 101/04 (https://dejure.org/2004,5719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Taubenvoliere in reinem Wohngebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BauNVO; § 14 Abs. 1 BauNVO; § 14 Abs. 2 BauNVO; § 45c NNatG
    Zulässigkeit der Volierenhaltung von Vögeln in reinen Wohngebieten; Vogelvoliere als eine dem reinen Wohnen dienende untergeordnete Nebenanlage

  • Judicialis

    BauNVO § 14 I 1; ; BauNVO § 14 I 2; ; BauNVO § 3; ; NNatG § 45 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen Taubenhaltung - Brieftaube; Kleintierhaltung; Nebenanlagen, untergeordnete; Rassetaube; Taubenhaltung; Volierenhaltung; Wohngebiet, reines

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarklage gegen Taubenhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Volierenhaltung von Vögeln in reinen Wohngebieten; Vogelvoliere als eine dem reinen Wohnen dienende untergeordnete Nebenanlage

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Brieftauben, Kanarienvögel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 524
  • NVwZ-RR 2005, 524
  • NVwZ-RR 2005, 524 (Volltext mit amtl. LS)
  • BauR 2004, 1825 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 278
  • ZfBR 2005, 278 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.01.1999 - 4 B 131.98

    Taubenzucht als Freizeitbetätigung im Rahmen der allgemeinen Wohnnutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
    In seinem Beschluss vom 5. Januar 1999 (4 B 131.98 - BRS 62 Nr. 84) weist das BVerwG darauf hin, dass die Frage, ob ein Taubenhaus für 80 Sporttauben in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, auch von der Verkehrsüblichkeit abhängt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 989/96

    Unzulässigkeit eines Taubenhauses im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
    So hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 17.11.1998 (5 S 989/96 - BRS 60 Nr. 65) die Zulässigkeit eines Taubenhauses für 50 Reisebrieftauben in einem reinen Wohngebiet verneint.
  • BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
    Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 1. März 1999 (4 B 13.99 - BRS 62 Nr. 85 = BauR 2000, 73 = ZfBR 1999, 234) diese Entscheidung nicht beanstandet, vielmehr bekräftigt, dass die Frage, ob die Haltung von 50 Brieftauben mit der Eigenart eines Wohngebietes vereinbar sei, nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung gerade der Verhältnisse des betroffenen Wohngebietes und der beabsichtigten Art der Taubenhaltung zu beantworten ist.
  • VGH Hessen, 20.03.1981 - IV TH 20/81

    Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet; Genehmigungspflicht eines Taubenschlages

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
    Der HessVGH führt in seinem Beschluss vom 20. März 1981 (IV TH 20/81 - BRS 42 Nr. 66) aus, dass eine Taubenhaltung in Wohngebietes keinesfalls generell unzulässig, vielmehr eine Einzelfallprüfung vorzunehmen sei.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1980 - 6 A 188/78

    Zulässigkeit eines Taubenschlages in reinem Wohngebiet; Einordnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
    Das Verwaltungsgericht hat dabei seine Auffassung vorrangig auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 26.9.1980 - 6 A 188/78 - BRS 36 Nr. 49 = ZfBR 1981, 98, gestützt.
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15

    Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig

    So hat das OVG Niedersachsen (Urteil vom 29. September 2009 - 1 LB 258/07 -, NdsVBl 2010, 50) einen Taubenschlag für 39 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet als eine allgemein zulässige Nebenanlage betrachtet (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67 zu 25 Brieftaubenpaaren in einem allgemeinen Wohngebiet und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. August 2004 - 9 ME 101/04 -, NVwZ-RR 2005, 524 zu 30 Rassetauben und 20 Kanarienvögeln in einem reinen Wohngebiet).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 LB 258/07

    Möglichkeit der Einordnung eines Taubenschlags für 39 Brieftauben im allgemeinen

    Die hier mit der Baugenehmigung zugelassene Zahl von 39 Tauben bewegt sich im Rahmen dessen, was von der Rechtsprechung im Allgemeinen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten für zulässig gehalten wird (VGH B-W, Urt. v. 17.9.1998 - 3 S 3136/96 -, zitiert nach Juris, Frage der Würdigung der Verhältnisse, gerade des betroffenen Wohngebietes: BVerwG, Beschl. v. 1.3.1999 - 4 B 13/99 -, BRS 62 Nr. 85 zum Urt. d. VGH B-W v. 17.11.1998 - 5 S 989/96 -, BRS 60 Nr. 65; 30 Tiere: Beschl. d. Sen. v. 14.4.1999 - 1 M 1382/99 - 25 Tiere: Beschl. d. Sen. v. 8.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67; Beschl. d. 9. Sen. d.Nds.OVG (allerdings zu Rassetauben) v. 30.8.2004 - 9 ME 101/04 -, ZfBR 2005, 278; für 40 Tauben im reinen Wohngebiet: Beschl. d. Sen. v. 17.3.2005 - 1 LA 222/04 - V.n.b.; Unzulässigkeit der Haltung von 170 Tauben: VGH München, Beschl. v. 9.11.2000 - 2 ZB 98.2281 -, zitiert nach Juris; Urt. d. 6. Sen. d. Nds.OVG v. 14.11.1997 - 6 L 1309/96 -, AgrarR 1999, 103, für 80 Tauben; Urt. v. 26.9.1980 - 6 A 188/78 -, BRS 36 Nr. 49; vgl. auch Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 2009, § 14 BauNVO Rdnr. 20 d).
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    So hat das OVG Niedersachsen (NdsVBl 2010, 50) einen Taubenschlag für 39 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet als eine allgemein zulässige Nebenanlage betrachtet (vgl. auch OVG Niedersachsen, BRS 47 Nr. 67 zu 25 Brieftaubenpaaren in einem allgemeinen Wohngebiet und OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2005, 524 zu 30 Rassetauben und 20 Kanarienvögeln in einem reinen Wohngebiet).
  • VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04

    Allgemeines Wohngebiet; Auflage; Ausflugeinrichtung; Baugenehmigung;

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eine kleinere Brieftaubenzucht auch in einem Reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig (Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, ZfBR 1981, 98: 30 Tauben; Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67: 50 Tauben in Allgemeinem Wohngebiet; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, Rspr.-Datenbank des Nds. OVG im Internet).
  • VG Düsseldorf, 20.09.2013 - 11 L 1286/13

    Nutzungsuntersagung hinsichtlich der Nutzung eines Wohnhauses zur

    Die Entscheidungen des OVG Lüneburg, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 2004, - 9 ME 101/04 -, und vom 26. September 1980, - 6 A 188/78 -, beide juris, betrafen eine kleine Brieftaubenzucht bzw. die Haltung von 30 Tauben und 20 Kanarienvögeln in Volierenhaltung.
  • VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09

    Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht

    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Tierhaltung in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet ist weniger die Frage entscheidend, ob es sich um eine Vogelzucht oder um eine Vogelhaltung ohne Nachzucht von Vögeln handelt, als vielmehr die Frage, wie die Vögel im Einzelfall gehalten werden sollen und wie sich die Verhältnisse des betroffenen Wohngebietes im Einzelfall darstellen (vgl. zu 30 Tauben und 20 Kanarienvögeln in einem reinen Wohngebiet: Nds. OVG, Beschluss vom 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, NVwZ-RR 2005, 524; zu kleineren Brieftaubenzuchten: Urteil vom 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, BRS 36 Nr. 49; VG Braunschweig, Urteil vom 07.10.2005 - 2 A 265/04 -, juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.10.2004 - 22 AS 04.40026   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16262
VGH Bayern, 06.10.2004 - 22 AS 04.40026 (https://dejure.org/2004,16262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2004 - 22 AS 04.40026 (https://dejure.org/2004,16262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 22 AS 04.40026 (https://dejure.org/2004,16262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Niederaichbach; Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch den angeordneten Sofortvollzug der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 524
 
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